Allgemeine Geschäftsbedingungen von Greensurance® für Affiliates als Versicherungs-Tippgeber im Rahmen von Online-Empfehlungen
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige jeder Gender.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden »Tippgeber-Affiliate-AGB«) regeln die Bereitstellung internetgestützter Dienste für den Abschluss von Versicherungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung (im Folgenden »Dienste«) durch Greensurance® Für Mensch und Umwelt UG [haftungsbeschränkt], Kaltenmoserstraße 10, 82362 Weilheim (im Folgenden: Greensurance®) für Versicherungs-Tippgeber (im Folgenden: Affiliate).
(2) Die Tippgeber-Affiliate-AGB richten sich ausschließlich an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
(3) Mit der Nutzung der Dienste erklärt sich die Affiliate mit den Regelungen dieser Tippgeber-Affiliate-AGB einverstanden und erklärt ausdrücklich ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB zu sein.
§ 2 Beschreibung der Dienste
(1) Greensurance® ist bei der IHK für München und Oberbayern nach §§ 93 des Handelsgesetzbuches (HGB), mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO), als Versicherungsmakler gemeldet. Die gemeinsame Registrierstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO ist der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel. 0-180-500-585-0 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen | Basisjahr 2018). Registerabruf: www.vermittlerregister.info; Registernummer für Greensurance® | Für Mensch und Umwelt UG [haftungsbeschränkt]: D-58C9-W7LZT-45. Weitere Informationen: https://www.greensurance.de/impressum
(2) Greensurance® bietet grüne und damit nachhaltige Versicherungsprodukte über Dienste an, insbesondere über eine Unternehmensseite, spezialisierte Produkt-Landingpages und einem digitalen Abschlussrechner. Diese Dienste wie folgt: Home – Greensurance® https://www.greensurance.de , Grün versichern (Privatkunden) https://www.gruenversichern.de, Digitaler Versicherungsmanager https://greensurance.digitalerversicherungsmanager.de, Ökopunkte sammeln http://www.oekopunkte.de
(3) Greensurance® weist die Affiliate auf die eingeschränkte Marktkenntnis [Angabe gem. § 60 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)] hin. Greensurance® ist Spezialmakler für Versicherungsprodukte, welche den Nachhaltigkeitskriterien von Greensurance® in ökologischer, ökonomischer, sozialer und ethischer Weise entsprechen. Die »ökologische Branche« ist durch Greensurance® in Zusammenarbeit mit der Greensurance Stiftung | Für Mensch und Umwelt gemeinnützige Gesellschaft mbH definiert. Greensurance® prüft das Versicherungsangebot nach Leistungskriterien, ein Anspruch auf Prämienvergleich ist nicht Gegenstand des Angebotes.
§ 3 Beschreibung des Affiliate-Marketing
(1) Die Affiliate erhält die Möglichkeit im Wege des Affiliate-Marketings die Dienste von Greensurance® vorzustellen, Kunden zu suchen und diese Greensurance® zuzuführen.
a. Der Affiliate macht für die Dienste von Greensurance® online Werbung und empfiehlt online die Wahl von grünen, nachhaltigen Versicherungsprodukten als Tippgeber.
b. Der Affiliate führt Greensurance® potenziell interessierte Personen zu, die am Abschluss eines Versicherungsvertrages interessiert sind. Eine weitere Beratung ist dem Affiliate im Sinne einer Versicherungsberatung nicht gestattet, ebenso der Abschluss einer Versicherung für Dritte. Dieses Recht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, obliegt ausschließlich Greensurance®.
(2) Nutzt ein Online-Nutzer (Kunde) die Online-Angebote des Affiliates und wird auf die Dienste von Greensurance® weitergeleitet und kommt es daraufhin zu einem Geschäftsabschluss, erhält der Affiliate eine zuvor festgelegte erfolgsabhängige Tippgebervergütung (Gutschrift = Zuführungsprovision).
(3) Greensurance® ist nicht verpflichtet, die vom Affiliate verwendeten Online-Werbemittel auf ihre Zuverlässigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Der Affiliate ist jedoch verpflichtet, Online-Werbemittel, die Greensurance® beanstandet, zeitnah nach den Vorgaben von Greensurance® zu ändern. Erfolgt eine zeitnahe Änderung nicht, erlischt die Tippgebervergütung unverzüglich.
(4) Greensurance® ist berechtigt, die Dienste jederzeit teilweise oder komplett einzustellen. Der Affiliate hat keinen Anspruch auf Schadenersatz durch die Veränderung oder die Einstellung der Dienste.
§ 4 Tippgebervergütung aufgrund Empfehlung durch Gutschrift (Zuführungsprovision)
(1) Die Möglichkeit der Online-Nutzung der Dienste von Greensurance® für das Affiliate-Marketing ist für Affiliates kostenlos.
(2) Mit Zustimmung der Tippgeber-Affiliate-AGB begründet sich die Geschäftsbeziehung zwischen Greensurance® und dem Affiliate und das Affiliate-Marketing kann durch den Affiliate beginnen.
(3) Mit Zustimmung dieser Tippgeber-Affiliate-AGB erhält der Affiliate die Zusage einer Affiliate-Tippgeber-Vergütung, deren Höhe im Backend im Partner-Bereich unter https://www.gruenversichern.de/partner unter »Details« festgeschrieben ist.
(4) Mit Zustimmung der Tippgeber-Affiliate-AGB wird eine Geschäftsbeziehung für das Affiliate-Marketing auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Greensurance® sowie vom Affiliate zu jeder Zeit in Textform gekündigt werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(5) Die Konditionen der Affiliate-Tippgeber-Vergütungsvereinbarung für Zuführungsprovisionen können durch Greensurance® mit Wirkung für die Zukunft mit einer Frist von vier Wochen zu jeder Zeit geändert werden.
(6) Neben der Affiliate-Tippgeber-Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten etc.
(7) Ein Anspruch auf die Tippgebervergütung auf Grundlage der Affiliate-Tippgeber-Vergütungsvereinbarung hat der Affiliate dann, wenn ein Online-Kunde (zukünftiger Versicherungsnehmer von Greensurance®) auf einen Link in einem Werbemittel des Affiliate klickt und es im Folgenden zu einem Versicherungsabschluss kommt. Ein verbindlicher Versicherungsabschluss ist dann erfolgt, wenn:
- a. im grünen Komposit-Geschäft (Haft-/Unfall-/Sach-/Kraftfahrt-Geschäft) nach Paragraph 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers nach 14 Tagen, nach Zugang des Versicherungsscheines, der Vertragsbestimmungen, einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erloschen ist und der Online-Kunde (Versicherungsnehmer von Greensurance®) seine Erst-Versicherungsprämie bezahlt hat.
- b. im grünen Leben-Geschäft (Renten-/Leben-/Berufsunfähigkeit-Geschäft, etc.) der Kunde mindestens 25 Monatsbeiträge einbezahlt hat. Die Tippgebervergütung erfolgt an den Affiliate bereits nach Bezahlung der Erstprämie des Online-Kunden. Greensurance® kann im Storno-Geschäft innerhalb der ersten 24 Monate die Tippgebervergütung vollständig zurück verlangen oder diese auf zukünftige Affiliate-Tippgebervergütungen anrechnen.
- c. im grünen Kranken-Geschäft (private Kranken-Tagegeld-, Kranken-Zusatz- und Kranken-Vollkosten-Versicherung) der Kunde mindestens 13 Monatsbeiträge einbezahlt hat. Die Tippgebervergütung erfolgt an den Affiliate bereits nach Bezahlung der Erstprämie des Online-Kunden. Greensurance® kann im Storno-Geschäft innerhalb der ersten 13 Monate die Tippgebervergütung vollständig zurück verlangen oder diese auf zukünftige Affiliate-Tippgebervergütungen anrechnen.
(8) Ein Anspruch auf die Affiliate-Tippgebervergütung besteht ab einem Affiliate-Tippgeberguthaben in Höhe von 75,- EUR.
- a. Greensurance® bezahlt eine Tippgebergutschrift je nach Affiliate-Marketing-Traffic zum Ende eines Quartals, mindestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
- b. Greensurance® erstellt eine Brutto-Gutschrift für den Affiliate. Der Affiliate hat Greensurance® eine Kontoverbindung für die Überweisung der Zuführungsprovision zu benennen.
(9) Greensurance® weist darauf hin, dass Versicherungsprovisionen nach § 4 Abs. 8 und 11 UStG für Versicherungsmakler umsatzsteuerbefreit sind. Bringt der Affiliate Online-Kunden mit Greensurance® zusammen, kann es sich um eine umsatzsteuerfreie Versicherungsvermittlungstätigkeit handeln, wenn der Affiliate begründen kann:
- a. dass der Affiliate interessierte Kunden für den Abschluss eines Versicherungsvertrages sucht und
- b. diese an Greensurance® vermittelt und dafür eine Zuführungsprovision erhält.
(10) Greensurance® überwacht und protokolliert die Versicherungsvertragsabschlüsse, stellt dem Affiliate eine Übersicht darüber zur Verfügung und erstellt Gutschriften für den Affiliate.
(11) Grundsätzlich steht die Zahlung der Tippgebervergütung unter dem Vorbehalt der folgenden Bedingungen:
- a. der Vertragsabschluss (Versicherung) ist durch die Werbetätigkeit des Affiliate zustande gekommen;
- b. der Vertragsabschluss (Versicherung) ist durch den Greensurance® protokolliert („getrackt“) worden;
- c. der Vertragsabschluss (Versicherung) ist durch den Greensurance® bestätigt worden;
- d. der Vertragsabschluss (Versicherung) ist nicht durch rechtsgestaltende Maßnahmen rückgängig gemacht worden (z.B. Widerruf, Widerspruch, Rücktritt);
- e. es liegt im Hinblick auf den konkreten Vertragsabschluss keine Rücklastschrift vor;
- f. die Bestimmungen dieses Paragrafen, Absatz 6, wurden berücksichtigt;
- g. es liegt kein Missbrauch im Sinne des § 9 dieser AGB vor.
(12) Sind dem Affiliate-Konto über einen Zeitraum von zwei Jahren nach der Registrierung keine Zuführungsprovisionen gutgeschrieben worden, behält sich Greensurance® vor, dieses zu schließen und die Registrierung zu löschen. Die Löschung der Registrierung gilt als Kündigung. Eine erneute Registrierung ist grundsätzlich möglich.
(13) Der Affiliate hat Anspruch auf die Tippgebervergütung bis zur wirksamen Kündigung der Nutzung der Dienste aus diesen Tippgeber-Affiliate-AGB. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben wird dem Affiliate mit Beendigung der Geschäftsbeziehung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- EUR ausgezahlt. Beträgt das Guthaben zum Zeitpunkt der Kündigung 15,- EUR oder weniger, findet keine Auszahlung des Guthabens statt.
§ 6 Registrierung als Affiliate
(1) Zur Teilnahme am Affiliate-Marketing-Programm von Greensurance® muss sich der Affiliate auf der Webseite: https://www.gruenversichern.de/partner als »Partner« registrieren.
(2) Der Affiliate ist verpflichtet alle Webseiten zu benennen, über die das Affiliate-Marketing betrieben wird.
(3) Registrieren können sich nur Unternehmen in Form einer juristischen oder natürlichen Person. Der Affiliate muss das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und muss über ein eigenes Bankkonto verfügen. Greensurance® behält sich vor, die angegebene Personalie zu überprüfen.
§ 7 Nutzungs-, Urheber- und Markenrechte
(1) Greensurance® stellt auf Anfrage Logos, Werbemittel und Quelltexte zur Verfügung, im Folgenden „Werbemittel“ genannt. Grundsätzlich dürfen Werbemittel nicht ohne vorherige Zustimmung von Greensurance® vom Affiliate genutzt werden.
(2) Die zur Verfügung gestellten Werbemittel sind marken- und urheberrechtlich geschützt.
(3) Greensurance® räumt dem Affiliate das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Affiliate-Marketings zur Verfügung gestellten Werbemittel unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich für das Affiliate-Marketing für Greensurance® zu nutzen. Mit Beendigung der Affiliate-Tippgeber-Vergütungsvereinbarung, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.
(4) Weitere Nutzungsrechte werden dem Affiliate nicht eingeräumt, sofern es hierfür keine ausdrückliche Regelung gibt. Dem Affiliate ist es insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen. Zudem ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten zu ändern, in andere Werkformen zu übertragen oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen.
(5) Besonderem Schutz unterliegen Kundendaten, die sich über das Affiliate-Marketing an Greensurance® gewendet haben. Kundendaten dürfen vom Affiliate nicht weiter verwendet werden oder an Dritte weitergleitet werden. Alle Ansprüche an der Kundendatennutzung sind mit der Affiliate-Tippgebervergütung von Greensurance® gegenüber dem Affiliate abgegolten. Dem Affiliate ist bewusst, dass bei einem Verstoß der unberechtigten Kundendatennutzung Schadenersatzansprüche von Greensurance® gegenüber dem Affiliate geltend gemacht werden.
§ 9 Missbrauch
(1) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. Maßnahmen, die der Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel dienen, die gegen geltendes Recht oder gegen diese AGBs für Affiliate-Marketing verstoßen, sind dem Affiliate untersagt.
(2) Greensurance® handelt als ordentlicher Kaufmann i.S.d. §§ 86 (3), 347 (1) HGB sowie nach dem Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von Versicherungsprodukten (https://www.gdv.de/de/themen/news/verhaltenskodex-fuer-den-vertrieb-11518) und erwartet dies ebenso vom Affiliate im Rahmen ihres Affiliate-Marketings.
(3) Dem Affiliate ist es untersagt, Versuche zu unternehmen die Tippgebervergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch ihn beauftragte Dritte Verträge zum Abschluss bringt oder solche Abschlüsse vortäuscht.
(4) Für missbräuchlich herbeigeführte Tippgeber-Empfehlungen besteht kein Anspruch des Affiliates auf eine Affiliate-Tippgeber-Vergütung.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Greensurance® ist für den Inhalt von Webseiten Dritter sowie für Schäden, die auf Grund mangelnder Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des Internets beruhen nicht verantwortlich.
(2) Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Greensurance® bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmen haftet Greensurance® bei leichter Fahrlässigkeit unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Greensurance® zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Schutz personenbezogener Daten ist für Greensurance® von großer Bedeutung. Gleichzeitig ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (im Folgenden „Nutzung“) solcher Daten eine unabdingbare Voraussetzung für die Bereitstellung der Dienste. Greensurance® erhebt, verarbeitet und nutzt (im Folgenden „nutzt“) personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der Greensurance® Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung von Greensurance® ist abrufbar unter: https://www.greensurance.de/datenschutzhinweis/.
(2) Greensurance® nutzt die Kontaktdaten des Affiliate auch, um im Zusammenhang mit der Teilnahme am Affiliate-Programm per E-Mail und gegebenenfalls telefonisch mit dem Affiliate in Kontakt zu treten.
(3) Eine Nutzung der personenbezogenen Daten des Affiliates zu anderen als den im § 3 genannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Affiliates oder einer gesetzlichen Bestimmung, die Greensurance® diese Nutzung erlaubt.
(4) Der Affiliate kann über die üblichen Kontaktmöglichkeiten oder per Anfrage über kontakt@greensuranc.de Auskunft über seine bei Greensurance gespeicherten Daten erhalten.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Rechte und Pflichten aus der Affiliate-Tippgeber-Vergütungsvereinbarung und diesen AGBs können nur mit Zustimmung von Greensurance® übertragen werden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Ist der Affiliate Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGBs mit der dazugehörigen Affiliate-Tippgeber-Vergütungsvereinbarung das für den Geschäftssitz von Greensurance® zuständige Gericht sowie München. Dasselbe gilt, wenn der Affiliate keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Weilheim i.OB, im Dezember 2018